Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2009 in Kraft.
(2) Die herkömmlichen Dienstausweise verlieren ihre Gültigkeit nicht und bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit im Besitz der bzw. des Landesbediensteten.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2009 in Kraft.
(2) Die herkömmlichen Dienstausweise verlieren ihre Gültigkeit nicht und bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit im Besitz der bzw. des Landesbediensteten.