Eigener Wirkungsbereich
Die nach diesem Landesgesetz der Gemeinde und dem Gemeindeverband obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich
Die nach diesem Landesgesetz der Gemeinde und dem Gemeindeverband obliegenden Aufgaben sind solche des eigenen Wirkungsbereichs.