Anhörung
Der Dienstgeber hat die Bediensteten in allen Fragen betreffend die Sicherheit und die Gesundheit am Arbeitsplatz anzuhören.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 21.09.2026 – nicht die heutige Gesamtfassung.
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Der Dienstgeber hat die Bediensteten in allen Fragen betreffend die Sicherheit und die Gesundheit am Arbeitsplatz anzuhören.