Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Verordnungsermächtigung

Die Landesregierung hat durch Verordnung nähere Vorschriften über die Düngung ( und 15) zu erlassen, wenn und insoweit dies zur Verwirklichung der im genannten Ziele dieses Landesgesetzes sowie zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften notwendig ist.

(Anm: LGBl.Nr. 37/1998)