Verordnungsermächtigung
Die Landesregierung hat durch Verordnung nähere Vorschriften über die Düngung ( und 15) zu erlassen, wenn und insoweit dies zur Verwirklichung der im genannten Ziele dieses Landesgesetzes sowie zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften notwendig ist.
(Anm: LGBl.Nr. 37/1998)
