Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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V. ABSCHNITT Verfahrensvorschriften

Verfahren der Landwirtschaftskammer

Bei der Wahrnehmung behördlicher Aufgaben nach diesem Landesgesetz wird die Landwirtschaftskammer für Oberösterreich im übertragenen Wirkungsbereich tätig; sie ist dabei an die Weisungen der Landesregierung gebunden und hat das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 anzuwenden. (Anm: LGBl.Nr. 63/2012, 90/2013)