Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Kontingent

Die Entnahmehöchstzahl beträgt 158 Individuen pro Entnahmeperiode (1. September bis 31. März) und teilt sich auf die beiden Kontingente „nördlich der Donau/Mühlviertel“ (max. 58 Individuen) sowie „südlich der Donau/Alpenvorland“ (max. 100 Individuen) auf.