Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwendung der Oö. Landtagswahlordnung

Die Bestimmungen der Oö. Landtagswahlordnung über Wahlkarten, Wahlort und Wahlzeit, Wahlzeugen, Wahlhandlung und besondere Erleichterungen für die Ausübung des Wahlrechts gelten für das Abstimmungsverfahren sinngemäß.