1. HAUPTSTÜCK Allgemeine bautechnische Vorschriften
Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
Den im § 4 Oö. Bautechnikgesetz 2013 festgelegten Anforderungen wird entsprochen, wenn folgende Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik eingehalten werden:
1. Richtlinie 1 „Mechanische Festigkeit und Standsicherheit“ vom Mai 2023;
2. Leitfaden „Festlegung der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von bestehenden Tragwerken“ vom Mai 2023.
(Anm: LGBl.Nr. 70/2025)
