Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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6. Abschnitt Sonstige Bauprodukte

Anforderungen an die Verwendung

Bauprodukte, die weder in der Baustoffliste ÖA () noch in der Baustoffliste ÖE () angeführt sind und für die keine Bautechnische Zulassung () vorliegt, dürfen nur verwendet werden, wenn dies im Einklang mit den sonstigen landesrechtlichen Bestimmungen steht.

(Anm: LGBl.Nr. 89/2014)