Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt Technische Bewertungsstelle und Produktinformationsstelle

Technische Bewertungsstelle

Technische Bewertungsstelle für Bauprodukte im Sinn von Art. 29 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates, ABl. Nr. L 88 vom 4.4.2011, S 5, ist das Österreichische Institut für Bautechnik.

(Anm: LGBl.Nr. 89/2014)