2. Abschnitt Anerkennung von Berufsqualifikationen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit
Qualifikationsniveaus
Die Zuordnung der einzelnen Berufsqualifikationen zu den Qualifikationsniveaus des Art. 11 der RL 2005/36/EG erfolgt jeweils in den landesrechtlichen Regelungen der betreffenden beruflichen Tätigkeit oder im Zuge des jeweiligen Anerkennungsverfahrens.
