Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Errichtung von Aufzügen ohne behördliches Verfahren

Die Errichtung handbetriebener Aufzüge zur Güterbeförderung mit höchstens 20 kg Tragkraft bedarf weder einer Bewilligung noch einer Anzeige.