Errichtung von Aufzügen ohne behördliches Verfahren
Die Errichtung handbetriebener Aufzüge zur Güterbeförderung mit höchstens 20 kg Tragkraft bedarf weder einer Bewilligung noch einer Anzeige.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Errichtung von Aufzügen ohne behördliches Verfahren
Die Errichtung handbetriebener Aufzüge zur Güterbeförderung mit höchstens 20 kg Tragkraft bedarf weder einer Bewilligung noch einer Anzeige.