Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Maßnahmen zum Schutz der engeren Lebensräume geschützter Pflanzen

Zum Schutz der engeren Lebensräume geschützter Pflanzen ist in der freien Natur verboten:

1. das Entfernen und Überfluten von mit Torfmoosen (Sphagnum sp., alle Arten) bewachsenen Gesteinsblöcken;

2. das Schlägern von Bäumen mit einer Population der Lungen-Flechte (Lobaria pulmonaria) und

3. das Beseitigen von Steinblöcken mit einer Population der Pustel-Nabelflechte (Lasallia pustulata).

(Anm: LGBl. Nr. 68/2019)