4. ABSCHNITT Schlussbestimmungen
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in diesem Landesgesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind im eigenen Wirkungsbereich wahrzunehmen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
4. ABSCHNITT Schlussbestimmungen
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in diesem Landesgesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde sind im eigenen Wirkungsbereich wahrzunehmen.