2. Teil
Besondere Bestimmungen
1. Abschnitt
Abschlussprüfung an den landwirtschaftlichen Fachschulen, Fachrichtung Landwirtschaft
Klausurprüfung
Die Klausurprüfung umfasst:
1. eine dreistündige schriftliche Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Deutsch und Kommunikation“,
2. eine dreistündige schriftliche Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Unternehmensführung und Rechnungswesen“ und
3. eine vierstündige praktische Klausurarbeit (einschließlich der Vorbereitungszeit) im Ausbildungsschwerpunkt. Das Prüfungsgebiet der praktischen Klausurarbeit umfasst die praktischen Pflichtgegenstände aus dem jeweiligen Ausbildungsschwerpunkt.
(Anm: BDVBl.Nr. 3/2026)
