Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. ABSCHNITT

ANWENDUNGSBEREICH

Anwendungsbereich

Dieses Landesgesetz regelt

1. die Zuständigkeit der Abgabenbehörden,

2. die Rechtsstellung der Beteiligten und

3. Strafbestimmungen

in Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeabgaben - mit Ausnahme der Landes- und Gemeindeverwaltungsabgaben - insoweit, als in den Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmt ist.