Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ziel der Abfallvermeidung

Die größtmögliche Verringerung der jährlichen Gesamtmenge und der Schadstoffgehalte der anfallenden Abfälle durch Mitwirkung von jedermann wird angestrebt (quantitative und qualitative Abfallvermeidung).