. (1) Diese Verordnung ist erstmals auf Anschaffungen und Herstellungen nach dem 31. Dezember 2022 anzuwenden.
(2) Die Plausibilisierung nach kann letztmalig für Anschaffungen und Herstellungen vor dem 1. Jänner 2026 beantragt werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. (1) Diese Verordnung ist erstmals auf Anschaffungen und Herstellungen nach dem 31. Dezember 2022 anzuwenden.
(2) Die Plausibilisierung nach kann letztmalig für Anschaffungen und Herstellungen vor dem 1. Jänner 2026 beantragt werden.