Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes regeln das Offenhalten der Verkaufsstellen (). An Samstagen nach 18 Uhr, an Sonntagen, an Feiertagen ( des Arbeitsruhegesetzes) und an Montagen bis 6 Uhr sind die Verkaufsstellen, soweit sich nicht nach den folgenden Bestimmungen anderes ergibt, geschlossen zu halten.