Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbestimmungen

. Für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der OeAD-GmbH und anderer Gesellschaften, an denen die OeAD-GmbH zumindest mehrheitlich beteiligt ist, gilt das Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), BGBl. Nr. 22/1974. Sämtliche Arbeitsstätten der OeAD-GmbH bilden einen einheitlichen Betrieb gemäß . Ebenso sind die Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG), BGBl. Nr. 459/1993, anzuwenden.