Selbstregulierung
. Freiwillige Vereinbarungen und andere im Rahmen dieser Verordnung als Alternativen zu Durchführungsmaßnahmen vorgestellte Selbstregulierungsinitiativen sind zumindest nach Anlage VIII zu bewerten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Selbstregulierung
. Freiwillige Vereinbarungen und andere im Rahmen dieser Verordnung als Alternativen zu Durchführungsmaßnahmen vorgestellte Selbstregulierungsinitiativen sind zumindest nach Anlage VIII zu bewerten.