Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Selbstregulierung

. Freiwillige Vereinbarungen und andere im Rahmen dieser Verordnung als Alternativen zu Durchführungsmaßnahmen vorgestellte Selbstregulierungsinitiativen sind zumindest nach Anlage VIII zu bewerten.