(1) Diese Verordnung tritt mit Beginn des ihrer Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(2) Die und 5 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 51/2000 treten mit 30. März 2000 in Kraft.
(3) in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 80/2003 tritt mit 1. September 2003 in Kraft. Die Lagepläne gemäß werden durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne ersetzt.
(4) Die , 1a Z 4 und 5 sowie (§§) 2 bis 5 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 51/2006 treten mit 1. Juli 2006 in Kraft.
(5) in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 37/2018 tritt mit 1. April 2018 in Kraft. Die Lagepläne gemäß werden durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne ersetzt.
(6) Die , 1a, 2, 3 Abs 2 und (§) 5a sowie die Anlagen 1 und 2 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 32/2024 treten mit 1. April 2024 in Kraft. Gleichzeitig werden die bisher durch Auflage kundgemachten Lagepläne gemäß durch den in der Anlage 1 enthaltenen Lageplan ersetzt.
(7) Die und 5a in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 14/2026 treten mit 1. März 2026 in Kraft.
