Völkerrechtliche Verpflichtungen
Aus dem Völkerrecht sich ergebende weitergehende Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden durch dieses Abkommen nicht berührt.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Völkerrechtliche Verpflichtungen
Aus dem Völkerrecht sich ergebende weitergehende Rechte und Pflichten der Vertragsparteien werden durch dieses Abkommen nicht berührt.