Austausch der Daten der Strahlenfrühwarnsysteme
Die Vertragsparteien werden binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Abkommens ein System zum Austausch der Daten ihrer Strahlenfrühwarnsysteme errichten.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Austausch der Daten der Strahlenfrühwarnsysteme
Die Vertragsparteien werden binnen zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Abkommens ein System zum Austausch der Daten ihrer Strahlenfrühwarnsysteme errichten.