Kostentragung
. Die Kosten des Zulassungsverfahrens sind von der Zulassungswerberin bzw. dem Zulassungswerber zu tragen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Kostentragung
. Die Kosten des Zulassungsverfahrens sind von der Zulassungswerberin bzw. dem Zulassungswerber zu tragen.