Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltungsbereich

. Diese Verordnung regelt im Sinne der Bestimmung des :

1. die Voraussetzungen der Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse () und

2. das Zulassungsverfahren für die Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse sowie die Einrichtung einer Bewertungsstelle.