Abschriftenbeglaubigungsgebühren
. Für die Bestätigung der Übereinstimmung von Abschriften oder Ablichtungen beträgt die Gebühr für jede Seite der Abschrift oder Ablichtung 1,50 Euro (Anm. 1), bei Ziffernausweisen und fremdsprachigen Texten das Doppelte. Eine angefangene Seite wird für voll gerechnet.
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Anm. 1: gemäß BGBl. II Nr. 218/2010 ab 1.8.2010: 1,80 Euro
gemäß BGBl. II Nr. 132/2023 ab 1.5.2023: 2,40 Euro)
