Gegenstand der tarifmäßigen Gebühr
. Die tarifmäßige Gebühr für die im genannten Tätigkeiten ist die Entlohnung für alle gewöhnlich damit verbundenen Verrichtungen in der Kanzlei des Notars.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Gegenstand der tarifmäßigen Gebühr
. Die tarifmäßige Gebühr für die im genannten Tätigkeiten ist die Entlohnung für alle gewöhnlich damit verbundenen Verrichtungen in der Kanzlei des Notars.