Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schluss- und Übergangsbestimmung

Artikel 3 dieses Bundesgesetzes (Änderung des Notariatstarifgesetzes) tritt mit 1. Juli 2013 in Kraft. Die geänderte Bestimmung () ist auf Beurkundungen anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2013 vorgenommen werden.