Widerruf
Die Erklärung zum Naturdenkmal ist durch Bescheid zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Erklärung zum Naturdenkmal nicht mehr gegeben sind.
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Widerruf
Die Erklärung zum Naturdenkmal ist durch Bescheid zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für die Erklärung zum Naturdenkmal nicht mehr gegeben sind.