Gebührenfreiheit
. Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlassten Schriften sind von den Verwaltungsabgaben des Bundes befreit.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Gebührenfreiheit
. Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlassten Schriften sind von den Verwaltungsabgaben des Bundes befreit.