Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. März 2008 in Kraft.

(2) in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 38/2015 tritt mit Beginn des auf deren Kundmachung folgenden Monats in Kraft. Die Lagepläne gemäß werden durch die einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Lagepläne ersetzt.

(3) Die und 6a sowie die Anlage in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 14/2026 treten mit 1. März 2026 in Kraft.