Versicherung
Der Träger der Einrichtung ist verpflichtet, zur Abdeckung von Personen- und Sachschäden insbesondere eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Feuerversicherung abzuschließen. Die näheren Angaben über die Versicherung und deren Vertragsbedingungen sind im Betreuungsvertrag anzuführen.
