Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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I. Allgemeine Bestimmungen

Das Land fördert die Errichtung von Wohnungen und Wohnheimen durch Neubau, Zubau, Einbau oder Umbau sowie die Sanierung von Wohnungen, Wohnheimen und Wohnhäusern.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.