Fondsbericht
Über die Gebarung des Fonds sowie über dessen Tätigkeit hat die Landesregierung alljährlich bis längstens 30. Juni des folgenden Jahres dem Landtag zu berichten.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
