Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fondsbericht

Über die Gebarung des Fonds sowie über dessen Tätigkeit hat die Landesregierung alljährlich bis längstens 30. Juni des folgenden Jahres dem Landtag zu berichten.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben