Ab 1. Jänner 2026 lautet der im § 22 Abs. 1 des NÖ Wettgesetzes, LGBl. Nr. 58/2020, angeführte Betrag € 226,-.
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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Ab 1. Jänner 2026 lautet der im § 22 Abs. 1 des NÖ Wettgesetzes, LGBl. Nr. 58/2020, angeführte Betrag € 226,-.