Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Warengruppen, die nach ihrer Beschaffenheit bzw. nach ihrer Packungs- oder Gebindegröße vom Kunden unter Verwendung eines Kraftfahrzeuges abtransportiert werden müssen (nicht zentrumsrelevante Waren), sind:

- Fahrzeuge inkl. Zubehör

- Baustoffe, Bauelemente und Eisenwaren

- Bodenbeläge

- Brenn- und Treibstoffe

- Stein- und Betonwaren

- Pflanzen und Gartenbedarfsartikel

- Holzrohstoffe

- Möbel