Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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VI. Hauptstück

Schlussbestimmungen

Muster

Die Landesregierung hat nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes unter Verwendung der in den einzelnen Bestimmungen enthaltenen Bezeichnungen durch Verordnung Muster für die Durchführung der Verfahren bei Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen zu erlassen.