Stimmberechtigung
Stimmberechtigt ist, wer am ersten Tag des Eintragungszeitraums das 16. Lebensjahr vollendet hat, zum Stichtag in Niederösterreich zum Landtag wahlberechtigt ist und zum Stichtag in der Landes-Wählerevidenz einer Gemeinde in Niederösterreich eingetragen ist.
