Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stimmberechtigung

Stimmberechtigt ist, wer am ersten Tag des Eintragungszeitraums das 16. Lebensjahr vollendet hat, zum Stichtag in Niederösterreich zum Landtag wahlberechtigt ist und zum Stichtag in der Landes-Wählerevidenz einer Gemeinde in Niederösterreich eingetragen ist.