Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

I. Hauptstück

Allgemeine Bestimmungen

Anwendungsbereich

Volksbegehren, Volksabstimmungen und Volksbefragungen aufgrund der , , und , LGBl. 0001, unterliegen dem in diesem Landesgesetz geregelten Verfahren.