Allgemeines
(1) Die Landesregierung gibt das „Landesgesetzblatt für Niederösterreich“ heraus.
(2) Die Verlautbarungen im Landesgesetzblatt sind nach Jahrgängen zu gliedern und innerhalb der Jahrgänge fortlaufend zu nummerieren.
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Allgemeines
(1) Die Landesregierung gibt das „Landesgesetzblatt für Niederösterreich“ heraus.
(2) Die Verlautbarungen im Landesgesetzblatt sind nach Jahrgängen zu gliedern und innerhalb der Jahrgänge fortlaufend zu nummerieren.