Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Allgemeines

(1) Die Landesregierung gibt das „Landesgesetzblatt für Niederösterreich“ heraus.

(2) Die Verlautbarungen im Landesgesetzblatt sind nach Jahrgängen zu gliedern und innerhalb der Jahrgänge fortlaufend zu nummerieren.