Angabe der betroffenen Einwohner
(1) Für Gebiete der strategischen Lärmkarten ist die geschätzte Anzahl der Wohnungen, der Schulen, der Krankenanstalten und die geschätzte Anzahl der Einwohner aufgeschlüsselt nach Gemeinden anzugeben, für die der Lden an der Fassade in folgenden Wertebereichen liegt:
55 dB ≤ Lden < 60 dB
60 dB ≤ Lden < 65 dB
65 dB ≤ Lden < 70 dB
70 dB ≤ Lden < 75 dB
75 dB ≤ Lden
(2) Für Gebiete der strategischen Lärmkarten ist die geschätzte Anzahl der Wohnungen, der Schulen, der Krankenanstalten und die geschätzte Anzahl der Einwohner aufgeschlüsselt nach Gemeinden anzugeben, für die der Lnight an der Fassade in folgenden Wertebereichen liegt:
50 dB ≤ Lnight < 55 dB
55 dB ≤ Lnight < 60 dB
60 dB ≤ Lnight < 65 dB
65 dB ≤ Lnight < 70 dB
70 dB ≤ Lnight
Sofern Auswertungen verfügbar sind, kann auch die geschätzte Zahl der Einwohner für den Bereich 45 dB ≤ Lnight < 50 dB angegeben werden.
(3) Die Zuordnung von Wohnungen, Schulen oder Krankenanstalten in die jeweilige Pegelklasse für die Ermittlung der Anzahl nach Abs. 1 und 2 hat nach der am stärksten lärmbelasteten Fassade zu erfolgen. Für Schallemissionen durch Straßenverkehr hat die Zuordnung der Einwohner entsprechend zu erfolgen.
(4) Für Gebiete der strategischen Lärmkarten ist zusätzlich aufgeschlüsselt nach Gemeinden die auf die zweite Nachkommastelle gerundete Fläche in km² anzugeben, für die der Lden in folgenden Wertebereichen liegt:
55 dB ≤ Lden < 65 dB
65 dB ≤ Lden < 75 dB
75 dB ≤ Lden
Zusätzlich ist je Gemeinde die geschätzte Anzahl der in diesen Gebieten gelegenen Wohnungen anzugeben.
(5) Sofern Auswertungen verfügbar sind, kann zusätzlich angegeben werden, wie viele Personen innerhalb der oben angeführten Geräuschpegelkategorien in Gebäuden
1. mit besonderer Schalldämmung sowie
2. mit einer ruhigen Fassade
wohnen.
