Ziel
Dieses Gesetz regelt auf der Grundlage des Verursacherprinzips verwaltungsrechtliche Maßnahmen zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
