Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fachliche Eignung zur Durchführung von Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

Soweit Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

1. auf Grund einer Ermächtigung gemäß durch die Zuchtorganisation oder

2. gemäß durch die Zuchtorganisation oder eine von dieser beauftragte Stelle

durchgeführt werden, muss die durchführende Stelle die Anforderungen gemäß erfüllen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.