Zuchtverwendung selektierter Tiere
In Übereinstimmung mit dem Zuchtziel () und der Zuchtpopulation () hat die Zuchtorganisation für die Zuchtverwendung selektierter Tiere festzulegen:
1. Selektionsstufen und deren Abfolge,
2. Selektionsintensität in den einzelnen Selektionsstufen,
3. tierzuchtfachliche Beschränkungen für die Einbeziehung von Zuchttieren in einzelne Selektionsstufen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.
