Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zuchtverwendung selektierter Tiere

In Übereinstimmung mit dem Zuchtziel () und der Zuchtpopulation () hat die Zuchtorganisation für die Zuchtverwendung selektierter Tiere festzulegen:

1. Selektionsstufen und deren Abfolge,

2. Selektionsintensität in den einzelnen Selektionsstufen,

3. tierzuchtfachliche Beschränkungen für die Einbeziehung von Zuchttieren in einzelne Selektionsstufen.

Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben.