Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Tierzuchtrat

Wird durch eine Vereinbarung gemäß mit anderen Bundesländern eine gemeinsame Sachverständigenkommission für tierzuchtfachliche Angelegenheiten (Tierzuchtrat) eingerichtet, können die mit der Vollziehung dieses Gesetzes befassten Behörden sowie das Landesverwaltungsgericht – unbeschadet der Bestimmungen des und – zu tierzuchtfachlichen Angelegenheiten erforderlichenfalls ein Gutachten des Tierzuchtrates einholen.