Aufteilung der Abgabenerträge
(1) Im Jahr 2024 gebühren 50 % der Einnahmen aus der Nächtigungstaxe der Gemeinde und 50 % des Abgabenbetrages sind für das Land Niederösterreich vorgesehen.
(2) Die Einnahmen aus der Nächtigungstaxe werden beginnend mit dem Kalenderjahr 2025 wie folgt aufgeteilt:
Jahr | Gemeindeanteil | Landesanteil | Anteil der regionalen Tourismusdestination |
2025 | 55 % | 45 % |
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2026 | 46 % | 40 % | 14 % |
2027 | 51 % | 35 % | 14 % |
Ab 2028 | 56 % | 30 % | 14 % |
(3) Ist die Berechnung der Finanzkraft einer Gemeinde nach landesrechtlichen Bestimmungen erforderlich, so ist der Gemeindeanteil an der Nächtigungstaxe zu berücksichtigen..
