Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufteilung der Abgabenerträge

(1) Im Jahr 2024 gebühren 50 % der Einnahmen aus der Nächtigungstaxe der Gemeinde und 50 % des Abgabenbetrages sind für das Land Niederösterreich vorgesehen.

(2) Die Einnahmen aus der Nächtigungstaxe werden beginnend mit dem Kalenderjahr 2025 wie folgt aufgeteilt:

Jahr

Gemeindeanteil

Landesanteil

Anteil der regionalen Tourismusdestination

2025

55 %

45 %

 

2026

46 %

40 %

14 %

2027

51 %

35 %

14 %

Ab 2028

56 %

30 %

14 %

(3) Ist die Berechnung der Finanzkraft einer Gemeinde nach landesrechtlichen Bestimmungen erforderlich, so ist der Gemeindeanteil an der Nächtigungstaxe zu berücksichtigen..