Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schlussbestimmungen

(1) Diese Verordnung tritt an dem Monatsersten in Kraft, welcher der Kundmachung folgt.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die NÖ Tuberkulose-Reihenuntersuchungsverordnung, LGBl. 9450/3, außer Kraft.