Alarmblinkanlage
Der Lenker eines Schülertransportes hat die Alarmblinkanlage einzuschalten, wenn das Fahrzeug stillsteht und Schüler ein- oder aussteigen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
