Pflichten der Fahrgäste
Fahrgäste haben alles zu vermeiden, was die Sicherheit des Verkehrs gefährden könnte; ihnen ist insbesondere untersagt:
– mit dem Lenker während der Fahrt mehr als nötig zu sprechen;
– den Lenker bei der Führung des Fahrzeuges zu behindern;
– im Fahrzeug zu rauchen;
– die der Fahrbahnmitte zugekehrte Außentüre auch bei Stillstand des Fahrzeuges eigenmächtig zu öffnen.
Beachte: Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
